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Munderkinger Brunnensprung
Munderkinger Brunnensprung

von Wulf Wager

Die schwäbisch-alemannische Fasnet hat sich seit dem Mittelalter zu einer farbenprächtigen Erscheinung entwickelt, die zur Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert fast zu erlöschen drohte. Doch seit dem Ende des 2.Weltkrieges zieht das Phänomen "schwäbisch-alemannische Fasnet" immer mehr Menschen in ihren Bann. Sie begeistert und findet neue kreative Spielformen, die sich teilweise historisierend auf die mittelalterlichen Wurzeln der Fasnet beziehen. Bei der Fasnacht handelt es sich keineswegs um ein germanisches Frühlingsfest, wie jahrzehntelang verbreitet, sondern um ein Schwellenfest vor der 40-tägigen Fastenzeit. In dieser Zeit war der Verzehr aller Produkte von warmblütigen Tieren verboten. Eine Fleischlosigkeit im durchaus doppeldeutigen Sinn war angesagt. Im Hinblick auf die bevorstehende entbehrungsreiche Zeit wurde in den Fasnachtstagen noch einmal ausgiebig gefeiert und die von nun an verbotenen Speisen und Handlungen wurden üppigst genossen. Bereits 1600 finden wir einen ersten Hinweis auf Fasnachtsfeierlichkeiten in Munderkingen. Im Totenbuch der Stadt weist der Pfarrer bei einer Eintragung auf die Zeit der "bachanalia" hin, die Zeit ausschweifender Fress- und Sauforgien.


Der Brunnensprung
Munderkingen verfügt über einen vermutlich sehr alten Brauch, das Brunnenspringen. Wie alt dieser Brauch genau ist, ist ungewiss und vor allem unbewiesen. 1935 feierte man 700 Jahre Brunnensprung. Der Heimatforscher Lorenz Locher weist auf eine Urkunde von 1235 hin, in der belegt sei, dass der Brunnensprung von den beiden Ortsadeligen Rudolf und Rüdiger im Jahre 1235 aus Wien mitgebracht und in Munderkingen eingeführt wurde.
Lorenz Locher erklärte 1964 in einem Brief an den damaligen Bürgermeister, dass "...der Vorstand im Jahre 1935 nach Stuttgart gefahren sei, um die beiden Fasnetslieder, den Hopser und Schleifer und das Belagerungslied vom Musikdirektor Springer vertonen zu lassen. Dort sei ihnen von einem nicht namentlich erwähnten Archivrat ein Dokument übergeben worden, welches das hohe Alter des Brunnensprungs belege." Leider konnte besagtes Dokument nicht mehr vorgelegt werden Es Brunnensprung scheint deshalb das hohe Alter des Munderkinger Brauches, zumindest was diese Quelle betrifft, höchst fraglich. Sichere ältere Zeugnisse für den Munderkinger Wasserbrauch stammen aus den Totenbüchern der Pfarrgemeinde. Nach einem Eintrag von 1742 war der erste Tag der Fasnet der Fasnetsmontag, an dem man "die größte Anzahl von Törichten in der Welt sehen kann", wie der damalige Pfarrer geringschätzig feststellt.

Am Aschermittwoch war dann der Auftritt der "Histrionum madidorum", der "Wasserschauspieler". Nach einem "schlechten, törichten und geschmacklosen Brauch tauchen zwei Jünglinge im Brunnen unter". Und der Pfarrer fügt hinzu: "Oh, dass sie es doch einsähen und sich um die letzten Dinge kümmerten!" Nachdem der Pfarrer von einem Brauch spricht, ist anzunehmen, dass bereits lange vor 1742 am Aschermittwoch in den Brunnen gesprungen wurde.

Bis die Einträge aus den Pfarrbüchern bekannt wurden, ging man davon aus, dass die Schilderung des Brunnensprungs, die der Heimatdichter Carl Borromäus Weitzmann in seinem Gedicht "Lob des Munderkingers", im Jahre 1803 gab, der erste schriftliche Beleg für das Brunnenspringen sei. Die vierte Strophe lautet wie folgt:

"Zu Faschingszeiten,
Da trägt er als Trommelgesell
Bei Trommel und Pfeife den Degen zur Seiten,
Tanzt hoch auf dem Brunnengestell,
Trinkt Vivat dem Kaiser mit Neckarwein,
Trinkt Vivat dem Liebchen und springt - hinein."

In seinen Anmerkungen beschreibt Weitzmann das Brunnenspringen:
"Unter allen den uralten und wunderbarlichen Gebräuchen der Munderkinger, die noch so rühmlich das Andenken der olympischen Spiele erhalten, ist das sogenannte Brunnenspringen am Aschermittwoche das vorzüglichste Spektakel. Die Trommelgesellen halten an diesem Tage ihren letzten bachanalischen Konvent. Die Trommel steht in ihrer Mitte, und der Würfel muss darauf entscheiden, wer aus ihnen der erste und dann der zweite zum Brunnenspringer bestimmt sei. Das Kostüm dieses Helden besteht in einem grünen seitwärts aufgestulpten Hute, einer breiten weissen Fätsche um den Leib und weißen Beinkleidern. Ein stattlicher Blumenbusch, rosenrothe Armbänder, und Maschen von derselben Farbe an den Beinkleidern sind seine Zierde, und so lenkt sich der festliche Zug mit ihm unter klingendem Spiele an den Marktbrunnen, den er dreimal umkreiset, dann wird Halt gemacht, und der jauchzende Arkadier tanzt mit seiner bleiernen Phyllis drei Staatstänze, schwingt sich dann auf das Brunnengestell, auf dem er in komischer Haltung ebenfalls dreimal einen Umkreis hüpft, und bleibt endlich, sein Gesicht gegen das Rathaus gewandt, in feierlicher Attitüde stehen, trinkt mit lautem Vivat auf die Gesundheit des Kaisers, auf das Glück des weisen Magistrates und endlich auf das Wohl seines Liebchens, wirft das Glas in die Luft und springt in den Brunnen aus dem ihn, sobald er sich wieder zur Oberfläche geschwungen, zwei Pagen herausziehen."

1804 kommt die vormals vorderösterreichische Stadt Munderkingen zu Württemberg und verliert viele ihrer Rechte. Der Brunnensprung wird aber trotzdem bis ca. 1837 durchgeführt. Ernst Meier schreibt 1852 in seinem Buch "Deutsche Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben", über das Ende des Brunnensprungs:
"Seit etwa 15 Jahren hat der Oberamtmann das "Brunnenspringen" bei Strafe verboten, wie sogar eine besondere Tafel an dem Marktbrunnen aussagt."

Zehn Jahre später (1862) macht Anton Birlinger in seinem Werk "Volksthümliches aus Schwaben" allerdings den damaligen Pfarrer für das Verbot des Brunnensprungs verantwortlich. Sei es wie es wolle, von nun an wurde es lange still um den Munderkinger Wasserbrauch. Der Karneval, der vornehmlich in den Gaststätten als Maskenball stattfand, ersetzte den alten Brauch. Nur im Jahre 1866 führt der Liederkranz zur Fasnet am Sonntag und Montag "nach der historischen Überlieferung" den Brunnensprung nochmals auf. Auch 1907 wird noch einmal in den Brunnen gesprungen.

Erst ab den 1930er Jahren und dem vermeintlichen 700-Jahr-Jubiläum 1935, wird der Brunnensprung wieder regelmäßig, fast noch in der selben Weise wie früher ausgeübt. Allerdings nicht mehr am Aschermittwoch, sondern am Fasnetssonntag und -dienstag.

Doch warum fand der Brunnensprung am Aschermittwoch, also am Beginn der Fastenzeit statt? Auch das Ulmer Fischerstechen, ursprünglich ein Fasnachtsbrauch fand bis 1585 immer wieder am "äschrigen Mittwoch" statt. Bis zum heutigen Tag ist es dort üblich, dass beide Narren auf jeden Fall ins Wasser fallen. Womöglich handelt es sich um ein Bußritual, also um ein Abwaschen der "sündigen Fasnetszeit"? Der Fasnachtsforscher Werner Mezger sieht in der derzeitigen Form des Munderkinger Brunnensprungs sowohl Elemente des alten Narrenertränkens, wie es seit dem 15. Jahrundert vielfach belegt ist, als auch des Lossprechungsrituals der Junghandwerker.

Welche Funktion hatten die Trommgesellen im 18. und 19. Jahrhundert? Wir wissen es nicht. Zwei Deutungen liegen nahe, wenn man die Munderkinger Fasnacht mit Bräuchen anderer Orte vergleicht. Entweder waren die Trommgesellen die ledigen Gesellen einer oder mehrerer Handwerkerzünfte, die die Aufgabe hatten, die Fasnacht zu organisieren. Vergleichbar ist die Engelsgesellschaft in Rottweil (benannt nach dem Wirtshaus zum Engel, in dem sich die Handwerksgesellen trafen), die Alt-Fischerzunft in Laufenburg, der Metzgersprung in München und auch das Gautschen der Drucker und Schriftsetzer.
Denkbar wäre aber auch, dass es sich bei den Trommgesellen um den jeweiligen Rekrutenjahrgang handelte, der "zur Trommel gerufen" wurde. Auch in anderen Fasnachtsorten des schwäbisch-alemannischen Gebietes ist es gerade die Altersgruppe der 20-jährigen, also der Rekruten, die die Fasnacht organisieren, oder zumindest eine wichtige Rolle spielen. Zu nennen sind hier die 20er in Schömberg, die für die Fasnacht und andere Bräuche, wie den Funkensonntag und das Treiben des Allebären am Pfingstmontag verantwortlich sind, sowie der Jahrgang der 20- und 21-jährigen, die in Kiebingen den Fasnetsumzug und das Eierlesen organisieren. In Löffingen ist z. B. der Rekrutenjahrgang für das Aufstellen des Narrenbaums verantwortlich.
Gewiss, diese Erklärungsversuche sind rein hypothetisch, entbehren aber einer gewissen Logik nicht.


Der Brunnensprung heute
Nach dem vom Trommelwirbel begleiteten Auswürfeln der beiden Brunnenspringer begeben diese sich auf das Brunnengeschäl des vom Baumeister Leonhardt Baumhauer aus Tübingen 1572 erneuerten Marktbrunnens. Der Obermaischer befiehlt nun seinen Maischern, das eiskalte Brunnenwasser in Wallung zu bringen und zwar mit den Worten: "Maischer setzt an, maischt auf!". Das Maischen geschieht jeweils im Rhythmus auf die folgenden Trinksprüche:

"Dem Bürger a Glas,
em Schultes a Maß,
em Pfarrer da Wei"
Und zum letzten Mal auf die Worte: "So soll es sei".
Hierauf setzt die Narrenmusik ein zu Hopser und Schleifer, den die Springer auf dem Brunnenrand alleine tanzen.

Nun erhalten die beiden Springer jeweils von einer Trommmaid einen Becher heißen Wein. Die Brunnenspringer - ledige junge Männer - bringen nochmals drei Sprüche aus, wobei sie jedesmal ihr Glas ganz leeren, nämlich:

"Ein Hoch auf Magistrat und Deputat,
Hoch auf Pfarrer und Bürgersleut,
ein Hoch auf meine Liebste!"

Dann werfen sie ihre Gläser an die Brunnensäule, auf der der steinerne, schildhaltende Löwe - das Munderkinger Stadtwappen - steht und springen dreimal in das von den Maischern in Wallung gebrachte eisige Brunnenwasser hinein. Begleitet wird diese Aktion von vielfachen "Narro-Hee"-Rufen aus tausenden Kehlen.

Wenn sie dann den Brunnen verlassen haben, steht ihnen von altersher das Recht zu, alle umstehenden Mädchen zu küssen. Viel Zeit bleibt ihnen dazu aber nicht, denn es müssen schleunigst die nassen Kleider gewechselt werden.

Der Brunnensprung findet alljährlich am Fasnetssonntag gegen 16 Uhr und am Fasnetsdienstag gegen 18 Uhr statt.


Fasnetsverbote und -reglementierungen
Leider ist ein großer Teil der alten Akten der Stadt Munderkingen - vor allem Rats- und Gerichtsprotokolle - nicht mehr vorhanden. Nachweise über die Fasnet in früheren Zeiten sind deshalb sehr spärlich. Aber diverse Verbote und Reglementierungen zeigen, dass es sich bei der Fasnet um einen Brauch von Bedeutung gehandelt haben muss.

Aus dem Ratsprotokoll vom 20. Februar 1795 finden wir in einem Absatz den Hinweis auf die Trommelgesellen:

"Der ledige Bürgersohn Andreas Zangerle hat eingestandenermaßen am letzten Aschermittwoch in öffentlichem Wirtshaus in Gegenwart vieler Leute, darunter den sogenannten Trommelgesellen Unanständiges ausgebracht...".

Im 19. Jahrhundert findet man in den Akten des Stadtarchivs Munderkingen fast ständig Hinweise auf das Fasnetsgeschehen. So steht im ersten "Ausschell-Buch" unter dem 27. Februar 1821 zu lesen:

"In Bezug auf die Faßnacht Munderkingen verordnet das Königliche Oberamt, dass:

1. vor nachmittags 2.00 Uhr keine Masken auf der Gasse herumlaufen dürfen
2. dass kein Lärm, Geschrei und sonstige Ausgelassenheit, noch viel weniger Beleidigungen oder Verletzung der guten Sitten statthaben sollen
3. dass des Nachts keine Masken ohne Laterne herumlaufen dürfen
4. dass das Knallen mit Peitschen in der Stadt verboten sei

Die Übertreter dieser Gebote werden durch die aufzustellenden Polizeiwächter sofort arretiert."

Noch ausführlicher ist eine Bekanntmachung vom 12. Februar 1825:
"Während der noch andauernden Fasnachtszeit wird folgendes zur allgemeinen Beachtung bekanntgemacht:
1. In allen denjenigen Wirtshäusern, in welchen keine Tanzmusik gehalten wird, hat es bei der gewöhnlichen Polizeistunde sein Verbleiben. In Wirtshäusern aber, wo Musik ist, erwartet man, dass selbe am Sonntag Nacht zwischen 12 und 2 Uhr, am Montag desgleichen, am Dienstag aber bestimmt um 12.00 Uhr Nachts beendet sei.
2. Den sogenannten Trommgesellen allein ist nach alter Sitte am Montag eine freie Nacht gestattet; jedoch sind dieselben für jeden Polizeiexzess eines Dritten in ihrem Wirtshause und ihrer Gesellschaft persönlich verantwortlich gemacht.
3. Die Wirte insbesondere werden angewiesen, soviel in ihren Kräften steht, auf gute Ordnung zu achten, und wiederholt erinnert, ohne vorherige Anzeige und erhaltene Erlaubnis keine Tanzmusik zu halten.
4. Die sogenannten Lichtkerzen in Privathäusern mit Tanzbelustigung sind durchaus verboten; auch werden derlei Zusammenkünfte ohne Musik nur bis 10.00 Uhr geduldet, worauf insbesondere die Hausväter aufmerksam gemacht werden.
5. Das Maskengehen oder sich Vermummen ist an allen 3 Tagen erlaubt, jedoch
6. Ist den Kindern unter 14 Jahren das Besuchen der öffentlichen Tanzbelustigungsorte nicht nur für diese Fasnachtszeit sondern für immer, sowohl bei Tag als auch bei Nacht, ohne alle Ausnahme verboten. Es werden nicht nur die dagegen handelnden Kinder mit einer Buße belegt, die Letztere hierwegen aufmerksam gemacht, sondern ihre Eltern fallen für jeden einzelnen Fall insbesondere noch in eine empfindliche Geldstrafe."

a) wird jede des Nachts auf der Straße ohne Laterne angetroffene Maske arretiert;
b) ist Masken bei Strafe jeder Zutritt des Nachts in Privathäusern untersagt und dürfen dieselben bloß in Wirtshäusern und bei öffentlicher Tanzbelustigung, jedoch ohne Störung der Gäste auftreten;
c) ist jede unanständige Maske verboten und betrifft dieser Punkt insbesondere derlei Masken, die gegen die öffentliche Sitte anstoßen;
d) den Kindern ist das Maskengehen bei Nacht gänzlich untersagt, wofür die Eltern verantwortlich sind.

Doch nicht nur die Verbote, auch die Erlaubnisse reglementierten die Munderkinger Fasnet. In einem Ratsbeschluss vom 19.2.1835 heißt es:

"Johann Georg Ertle, ledig, Balthas Edel und Johann Georg Braig halten heute Vorstand und stellen das Gesuch, ihnen nach alter Sitte und Herkunft das Aufführen der sogen. Stadttrommel während der Faßnacht gestatten zu wollen.

Beschluss: Denselben zu erwidern, dass dieserorts durchaus kein Hindernis im Wege stehe und man von ihnen erwarte, dass sie sich während dieser Zeit in gebührender Ruhe und Ordnung betragen werden."


Verwandte Wasserbräuche
Im Jahr 1331 erwähnt eine Verordnung aus Erfurt, "dass niemand zu Ostern, zu Pfingsten, noch zu einer anderen Zeit den anderen in das Wasser tragen oder werffen soll." 1436 wird Ähnliches am Aschermittwoch in Basel erwähnt. Zahlreiche Verbote des Brunnenwerfens belegen die weite Verbreitung dieses Brauches.

In München waren es die jungen Metzgergesellen, die noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Brunnen gesprungen sind. Dass der Brunnenwurf oder -sprung nicht an Fasnacht selber, sondern erst am Aschermittwoch stattfand, hat nach Werner Mezger einen tieferen Sinn. Schließlich sollte ja erst an diesem Tag die Narrheit wieder zur Hölle fahren und symbolisch ersäuft werden. Weitere Wasserbräuche finden wir beim traditionellen "Gautschen" der Drucker und Schriftsetzer, bei dem die Lehrlinge durch Untertauchen in einem Bottich oder Brunnen die Aufnahme in die Zunft der Gesellen erfahren. Die Schwäbisch Haller Salzsieder taufen neue Mitglieder noch heute durch das Besprengen mit Wasser mit Hilfe eines Degens.

Denkbar wäre auch, dass es sich bei diesen "Wassertaufen" um eine Persiflierung des christlichen Ritus der Taufe handelt.


Hopser und Schleifer
Hopser und Schleifer, die beiden Tänze der Brunnenspringer waren im 18. Jahrhundert die typischsten schwäbischen Tanzformen. In einer württembergischen Tanzverordnung vom 18. Juni 1765 findet folgendes Verbot Erwähnung: "... dass die ärgerlichen Walz- und Schleifertänze ein für allemal gänzlich verboten seyen und bleiben sollen". Schleifer waren enge Paartänze, die sowohl im reißenden 3/8 oder im geschwinden 2/4-Takt gespielt wurden. Der Schleifer hatte ursprünglich zwei Teile. Im ersten Teil warb der Tänzer um die Tänzerin und versuchte, die Fliehende immer wieder einzufangen. Der zweite Teil bildete das Zusammenfinden der beiden in einem engen Rundtanz, dem eigentlichen Schleifer. In der weiteren Folge verstand man unter dem Schleifer nur mehr einen dem Ländler und frühen Walzer ähnlichen Tanz. Der Hopser war ein derber Paarrundtanz sowohl im 2/4- als auch im 3/4-Takt, dann als Hopswalzer. Heute dreht sich der Brunnenspringer im 3/4-Takt um die eigene Achse, schwingt dann die Beine übereinander und verbeugt sich zuerst zu den Zuschauern und dann zum Brunnen.


Die Trommgesellenzunft
Erst seit 1958 wird das Fasnachtsbrauchtum von der "Narrenzunft der Trommgesellen Munderkingen e.V." getragen. Vorstand der Narrenzunft ist der Zunftmeister, während der Trommmeister, der am "Glompigen Donnschtig" aus der Hand des Bürgermeisters den Stadtschlüssel empfängt, repräsentiert. Zur Bewältigung der umfangreichen Arbeiten steht dem Vorstand der Trommgesellenrat zur Seite, der an die 21 Mitglieder hat, von denen die meisten feste Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt sich vor allem um den Trommschreiber, den Säckelmeister, den Kammerverwalter (Kostüm-und Maskenverwalter), den Geräteverwalter, den künstlerischen Gestalter für Masken und Kostüme, den Beauftragten für Pressearbeit und Werbung, die Leiter der einzelnen Fasnetsgruppen u.s.w. Einmal im Jahr kommen alle Mitglieder der Zunft zur Trommgesellenversammlung zusammen. Alle drei Jahre wird bei diesem Anlass der Trommgesellenrat neu gewählt.

(publiziert in "Der Heimatpfleger", 1/2000)
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