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Fastnacht – Ein Weltkulturerbe?
Ein Gespräch mit Günter Schenk, dem Journalisten und
Kulturpreisträger der Deutschen FASTNACHT

Das interview führte Wulf Wager

Im Juli ist Deutschland dem Abkommen der UNESCO zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten.
Damit können künftig Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Handwerkstechniken und Naturheilkunde, aber auch gemeinschaftlich gepflegte Bräuche wie die Fastnacht unter den Schutz der Völkergemeinschaft
gestellt werden.

Wulf Wager sprach darüber mit dem Kulturpreisträger der Deutschen Fastnacht, Günter Schenk.




Viele im Land halten die Fastnacht für etwas ganz Besonderes. Da lockt natürlich eine Zertifizierung. Für wen aber ist das Prädikat konkret gedacht?
Es gibt sicher viele Fastnachtsorte und -städte, die dieses Gütesiegel verdient haben. Vor allem auf der nationalen Liste des Weltkulturerbes wird in den nächsten Jahren sicher das eine oder andere Fastnachtsfest auftauchen. Im Moment aber geht es, glaube ich, erst einmal um die deutsche Fastnacht. Ich halte wenig davon, wenn jetzt alle Städte und Gemeinden, die eine traditionelle Fastnacht feiern, Anträge zur Aufnahme ins Weltkulturerbe stellen – und sich die Kultusministerien in den Ländern und später das nationale Komitee entscheiden müssen, wer international zu nominieren ist. Ich meine, ein gemeinsamer Antrag aller deutschen Fastnachtsmetropolen, der kleinen wie der großen, hat die größten Chancen, dem Kulturgut Fastnacht den Stellenwert zuzuschreiben, den es verdient.

Welche Hürden muss man denn nehmen, um den Weltkulturerbe-Titel zu erhalten?
Die erste Qualitätshürde sind zwei Empfehlungsschreiben, die dem Antrag beigefügt werden müssen. Unbezahlte, maximal zwei DIN-A-4-Seiten lange Mini-Gutachten, aus denen hervorgeht, warum der Brauch oder das Kulturgut schützenswert ist. Eingereicht wird der Antrag dann bei der zuständigen Landesregierung. Schließlich ist Kultur in Deutschland Ländersache. Jedes Land darf dann maximal zwei Empfehlungen an die Kultusministerkonferenz weitergeben.

Und dann?
... darf man hoffen, dass man zu den beiden auserwählten Kandidaten gehört, welche die zuständige Landesregierung für die nationale Liste nominiert hat. Aus den bis zu 32 Vorschlägen der Bundesländer siebt eine nationale Expertenkommission der UNESCO schließlich ihre Favoriten. Die legt sie der Kultusministerkonferenz, also einem politischen Gremium, voraussichtlich im Herbst 2014 zur endgültigen Entscheidung vor. Deren Votum wird schließlich dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zur staatlichen Bestätigung weitergeleitet. Über den üblichen Dienstweg, also das Auswärtige Amt, gehen die deutschen Vorschläge dann der UNESCO zu, die schließlich über deren Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet.

Das ist ja eine jahrelange Prozedur?
... und eine, die sehr gut vorbereitet sein will. Um der Fastnacht in Deutschland ein internationales Gütesiegel zu verleihen, gilt es deshalb, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. So hat der Bund Deutscher Karneval einen gemeinsamen Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis immateriellen Kulturerbes eingereicht. Mit Werner Mezger, dem „Fastnachtspapst“, und Frau Heidrun Alsheimer, einer Volkskundeprofessorin aus Bamberg, hat der Antrag zwei kompetente Befürworter gefunden.

Mit wem müssen die Narren denn um den Titel konkurrieren?
Jahrhundertealte Prozessionen und Volksfeste sind ebenso im Rennen wie traditionelle Handwerkstechniken. Viele Institutionen, die sich beworben haben, haben eine starke Lobby vor allem unter den Politikern. Heißt das, letzten Endes entscheidet die Politik? Natürlich, die Experten sind ja nur Berater. Auch die UNESCO ist ja kein Kulturverein, sondern ein politisches Gremium. Da sollte man schon entsprechend vernetzt sein. Ohne Fürsprecher in den Kultusministerien ist eine Bewerbung sinnlos.

Worauf gründet sich Ihre Hoffnung, dass die Fastnacht schon bald
ihren Weg auf die UNESCO-Liste findet?
Es gibt im Bewerbungsverfahren eine Möglichkeit, die länderübergreifenden Bräuchen größere Chancen einräumt. So kann jedes Bundesland neben zwei ländertypischen Kandidaten auch zwei überregionale Vorschläge einreichen, von denen zum Schluss ebenfalls zwei national nominiert werden können. Darauf setzt der Bund Deutscher Karneval, der den Brauch Fastnacht/Fasching/Karneval über das bayerische Kultusministerium als überregionalen Vorschlag für die Kandidatur zum Weltkulturerbe angemeldet hat. Und Bayerns zuständige Minister haben versprochen, diesen Antrag nach Kräften zu unterstützen.

Trotzdem kann die Nominierung im ersten Anlauf scheitern?
Auch das ist möglich! Leider hat die Bundesregierung durch ihre späte Unterzeichnung des UNESCO-Vertrages keine guten Startbedingungen. Rund 150 Länder haben ihn schon lange vorher ratifiziert. Damit hat man eine Pole-Position sozusagen politisch verspielt. Andere Staaten wie Österreich, die Schweiz oder Belgien haben davon profitiert und eine Reihe ihrer Traditionsfastnachten inzwischen unter den Schutz des Welterbes gestellt. Dazu gehört etwa der Karneval in Binche oder das Imster Schemenlaufen. Früher konnte man mehr Bräuche anmelden, heute ist die Zahl der Neunominierungen begrenzt. Zwar gibt es Pläne, Deutschland einen Bonus zu verschaffen, weil es erst jetzt Vorschläge einreichen darf, aber ich glaube nicht, dass sich die UNESCO darauf einlässt.

Wann werden sich die Narren denn frühestens mit dem neuen,
internationalen Gütesiegel schmücken können?
Vor 2015 braucht man daran nicht zu denken. Und auch dann kann es sein, dass man den Vorschlag aus formalen oder anderen Gründen erst einmal zurückweist. Langfristig aber sehe ich keinen Grund, der deutschen Fastnacht mit ihrer jahrhundertelangen, durchgängigen Tradition das ranghöchste Gütesiegel auf Dauer zu verweigern. Karneval, Fastnacht und Fasching gehören nun einmal zu Deutschland wie der Flamenco zu Spanien, der Fado zu Portugal oder die Springprozession zu Luxemburg.



UNESCO-DEFINITION des
immateriellen Kulturerbes

Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen.


1. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht:

a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen,
einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
(z. B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten)

b) darstellende Künste (z. B. Musik, Tanz, Theaterformen)

c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
(z. B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele)

d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
(z. B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen)

e) traditionelle Handwerkstechniken

2. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.

3. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet.

4. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.

5. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang.

6. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.


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